FIBERI - Fisch(erei) Beratung Ritter |
FIBERI - Fisch(erei) Beratung Ritter 2019
Alle nicht-pflichtigen Inhalte dieser Internet-Präsenz sind unverbindlich und ohne Gewähr! (weitere INFO!)
Aufzeichnungspflicht / Aufbewahrungspflicht
Aufzeichnungspflicht, engl.: legal obligation to book/record; - Steuer-, handels- oder berufsrechtliche Verpflichtung Geschäftsvorfälle (Eingänge u. Ausgänge; Buchführung) oder Tätigkeiten, bzw. Dienstleistungen inhaltlich nachprüfbar (ggf. formgebunden) festzuhalten. Tierärzte müssen evtl. gemäß ihrer Berufsordnungen die in Ausübung ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen aufzeichnen und mind. 5 Jahre aufbewahren. Aufbewahrungspflicht, engl.: record custody/retention; - Steuer-, handels- oder berufsrechtliche Pflicht bestimmte Belege (oder ggf. Kopie) für eine bestimmte Zeit zum Zwecke der behördlichen Nachprüfung zurückzubehalten, so z.B. beim Unternehmer Geschäftsbriefe für 6 Jahre, Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse für 10 Jahre beim Kaufmann (§147 AO, §257 HGB).
Alle Rechte vorbehalten!
FIBERI - Fisch(erei) Beratung Ritter 2019
|
Inhalt |
FIBERI - Fisch(erei) Beratung Ritter 2003 - 2019
Nicht-pflicht. Inhalte ohne Gewähr!
Alle Rechte vorbehalten!
fiberi.de