FIBERI - THEMEN: Zur Situation der Heilkunde bei Zierfischen in Deutschland - 10 Jahre später: Gefährliche Realität: Therapie durch Laien?! |
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Gefährliche Realität: Therapie durch Laien?!Zur Situation der Heilkunde bei Zierfischen in Deutschland - 10 Jahre später
2007:
2017:
Zur "Professionalität" Der Begriff "Laie" kommt von der griechischen Bezeichnung "laikos" mit der Bedeutung "zum Volke [gr.: laos] gehörig" und beschreibt seit dem 14. Jhd. jemanden als "Ungebildet", bzw. "Ungelehrt in Wissenschaft und Kunst" und davon abgeleitet den "Nichtfachmann" als Nicht-Zugehöriger zu einer bestimmten Berufsgruppe (Pfeifer, 2014). Die Profession kann abgeleitet werden vom lateinischen "profiteri", als ein sich öffentliches Bekennen ("fateri") zu/für irgendetwas ("pro-"), so im Besonderen zu einem (offiziell angegebenen) Gewerbe, Geschäft oder einer "Berufung". (Georges, 1869; Pfeifer, 2014) Die Begrifflichkeit der "Profession", sowie der "Professionalisierung" finden ihre philosophisch-wissenschaftliche Betrachtung in der "Professions-" und "Berufs-Soziologie" (zur Einführung z.B. Pfadenhauer & Sander, 2010 / Mieg & Pfadenhauer, 2003 / Schmidt, 2008 / Voß, 1994 / Daheim, 1977 und auch Mellor, 2010 / Mossop, 2012)! Der Begriff der "Profession" wird heutzutage umgangssprachlich einfach mit "Unternehmerschaft" gleichgesetzt und findet damit gerade im Zuge der skeptischen Betrachtung tierärztlichen Gewerbes pauschal nur diese oberflächlich passende Bedeutung.
Hinsichtlich einer soziologischen Betrachtung ist es ebenfalls auch nicht auszuschließen, daß das "kultivierte" Laiensystem sich professionalisieren könnte, im Falle der nicht-approbierten Tierheilpraktiker als "Krankheits-Behandler" ist dieses aber zu verneinen, da hier nicht einmal die verfügbaren tiermedizinischen (approbationsfähigen) Basis-Qualifikationen als minimale Kompetenz-Grundlage erworben und praktiziert werden! Da aber nicht wenige Tierärzte das lukrative "Voodoo-Gewerbe" auch für sich entdeckt haben (so auch der ganze Berufsstand mit entsprechenden Zusatzbezeichnungen) ist auch daher eine grundsätzliche Professionalisierung der Tierärzteschaft äußerst fraglich, da besonders hier nicht jede, bzw. evtl. keine tierärztliche Handlung einer wissenschaftlichen Hinterfragung standhält!
Da Tierärzte auf akute Krisen spezialisiert sind, bzw. zwangsläufig i.d.R. erst zu diesen konsultiert werden, ist, auf Basis eines vorhergehenden Umdenkens und entsprechender Kompetenz-Gewinnung auf allen Seiten, die Etablierung eines Prophylaxis-orientierten Gesundheits- und Pflegemanagements nötig. Dieses kann sich sowohl aus der Pathologie, als auch aus der eigentlich grundlegend zuzuordnenden Biologie entwickeln ("Bios versus Pathos"). Hier können daher sowohl Tierärzte als auch gewerbliche Nicht-Tierärzte sinnvoll zusammenarbeiten oder in Konkurrenz treten! Zu vergessen ist nicht, daß die eigentliche Verantwortung für das Wohl der Tiere und somit die Vermeidung von Krankheit und akuten Krisen, sowie grundsätzlich auch das Recht und die Pflicht der Behandlung im Bedarfsfall zunächst ausschließlich bei dem Eigentümer (Art. 14 Abs. 2 Nr. 1 GG), bzw. unmittelbar dem Halter oder Betreuer liegt (§2 Abs.1 TierSchG), somit jeder Dienstleister auch höchstens nur ein (evtl. tierschutzrechtlich-relevant notwendiger) Erfüllungsgehilfe ist und in dem Umdenken sich - auch die Bereitschaft des Tierhalters die tatsächliche Primär-Verantwortung zu tragen und diese nicht nur gegen Bezahlung abgeben zu wollen - manifestieren muss!
Bei der Frage nach der "Gefährlichen Realität" kommt es grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Berufszugehörigkeit an, sondern darauf, ob die Behandlung erkrankter oder gesunder Tiere ihrer Notwendigkeit entsprechend in tatsächlicher Kompetenz und Verantwortung liegt!
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